Hallo kakoii,
der offizielle Weg der Gutschrift vor der Gesetzesänderung sieht folgendermaßen aus (für eine Eingangsgutschrift gilt natürlich genau das Entgegengesetzte):
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Legen Sie eine Ausgangsgutschrift an (Verkauf > Gutschrift). Die Gutschrift wird im Report „Offene Rechnungen“ dargestellt.
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Verbuchen Sie einen Zahlungseingang zu dieser Gutschrift (Verkauf > Zahlungseingang). Wichtig ist hierbei, dass Sie den Zahlungseingang mit der vorher angelegten Gutschrift verknüpfen. Nur so wird dann der Report „Offene Rechnungen“ wieder richtig angezeigt.
Damit sollten Sie Ihre angelegten Gutschriften begleichen können.
Viele Grüße aus Aachen
Ihr Revolver-Team