Wo erfasse ich einen Zinsertrag (Verzugszins) aus einer Forderung buchhalterisch korrekt?

Hallo Zusammen,

nachdem bisher keine Antwort kam, lag es ggf. an meiner Problemschilderung, daher vielleicht so:

Eine Rechnung wurde 3 mal gemahnt. Hier wurden neben den Mahngebühren auch Verzugszins im letzten Mahnschreiben gefordert.

Nun wurde der Rechnungsbetrag ausgeglichen sowie die Mahngebühren und der Verzugszins.

Die Rechnung wird als bezahlt fakturiert und steht somit auf Null. Wo aber erfasse ich die Mahngebühr sowie den Verzugszins, damit diese beiden Positionen korrekt als eingegangen ausgebucht werden?
357 Aufrufe Gefragt 15, Jan 2013 in Faktura von Ulrich W.
Bearbeitet 16, Jan 2013 von Ulrich W.

3 Antworten

 
Beste Antwort

Guten Abend,

wie Herr Hill bereits erwähnte, gibt es keine spezielle Funktion in Revolver solche Verzugszinsen festzuhalten. Da diese Buchhalterisch auch eine ganz eigene Behandlung erfordern, sollte man meinen Lösungsvorschlag hier auch nicht anwenden, wenn man die Buchhaltungsschnittstelle in Revolver einsetzen möchte.

Mein Vorschlag deckt zumindest die Liquiditätsveränderungen ab und hat einen indirekten Bezug zur Rechnung:

 

 

Viele Grüße

Beantwortet 24, Jan 2013 von hassan.fouladpour

Hallo Herr W.,

diese Funktion ist noch nicht in Revolver realisiert.

Ich habe Ihre Anregung auf unsere Feature - Liste aufgenommen und werde diese in unserem nächsten Meeting vortragen. 

Bei weiteren Fragen steht Ihnen der Telefon Support gerne zur Verfügung. 

 

Sie erreichen unseren Support von Montags bis Freitag zwischen 09:00-17:00 Uhr.

 

Viele Grüße

 

Thorsten Hill

Revolver Team

 

Telefon: 0241-510 340

Internet: http://www.revolversoftware.com

 

Revolver Software GmbH, Aachen

HRB 12639 - GF Paul Gaspar

Beantwortet 16, Jan 2013 von thorsten.hill
Hallo Herr Hill,

zunächst Danke für Ihre Anwort, wenn auch diese sehr unbefriedigend ist.

Vielleicht hat mir ein Anwender einen Tipp, wie dieser das von mir beschriebene Problem löst.
Die „Mehreinnahme“ bzgl. Mahngebühr und Verzugszins bedeuten ja auch eine Veränderung u.a. der Liquiditätsvorschau, dem Gesamtergebnis etc.

Es ist wünschenswert, wenn die neue Version von Revolver unter den Gesichtspunkten der steuerlichen und buchhalterischen Betrachtung so erweitert wird, das ein zeitsparendes Arbeiten damit korrekt erfolgen kann.
Beantwortet 16, Jan 2013 von Ulrich W.
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