Hallo NEM,
eigentlich kann man für diesen Fall eine Eingangs-Rechnung verbuchen, die Ihrem Kunden bei Rechnungs-Stellung dann als Fremdleistungen berechnet werden würden. Das ergibt jedoch nur dann Sinn, wenn Sie auch für Ihren Kunden in Vorleistung gehen.
Da die Rechnung jedoch Ihrem Kunden zugegangen ist, wird es bei diesem Vorgehen Schwierigkeiten mit der Umsatz-Steuer geben, da die nicht bei Ihnen, sonder bei Ihrem Kunden angefallen ist.
Fremdleistungen so zu verbuchen, dass sie quasi nur dokumentarischen Charakter besitzen, ist in Revolver im Standard nicht vorgesehen. Das müsste man mit einer Anpassung umsetzen.
Ich hoffe, ich habe Sie richtig verstanden.
Viele Grüße aus Aachen
Ihr Revolver-Team